Ersatzversorgung

Ersatzversorgung mit Strom

 

In den Gebieten, in denen E.ON Bayern Vertrieb Grundversorger ist, stellen wir Ihnen elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit, wenn:

 

  • vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezogen wird oder

  • der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert.

 

Für die Ersatzversorgung mit Strom gelten folgende allgemeinen Preise.

Das Preisblatt umfasst neben den Preisen der Ersatzversorgung in Niederspannung für Haushaltskunden auch die Preise der Ersatzversorgung in Niederspannung für Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG sind (Nicht-Haushaltskunden) und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben.

 

Sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach Beginn, endet die Ersatzversorgung.

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