Ersatzversorgung

Ersatzversorgung mit Strom

 

In den Gebieten, in denen E.ON Bayern Vertrieb Grundversorger ist, stellen wir Ihnen elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit, wenn:

 

  • vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezogen wird oder

  • der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert.

 

Für die Ersatzversorgung mit Strom gelten folgende allgemeinen Preise.

Information zum Telefonkosten-Hinweis im o.g. Preisblatt: Bitte beachten Sie, dass sich die Kosten für Anrufe der 0180-Servicenummern aus den Mobilfunknetzen seit 01.03.2010 geändert haben. Pro Minute werden jetzt maximal 42 Cent berechnet.

 

 

 

Der Download des Preisblattes - gültig ab 1.5.2010 - steht Ihnen in Kürze zu Verfügung.

Das Preisblatt umfasst neben den Preisen der Ersatzversorgung in Niederspannung für Haushaltskunden auch die Preise der Ersatzversorgung in Niederspannung für Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG sind (Nicht-Haushaltskunden) und keinen Sondervertrag abgeschlossen haben.

 

Sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach Beginn, endet die Ersatzversorgung.

© E.ON Bayern Vertrieb GmbH 2010